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Voraussetzungen

  • Vertrauenswürdigkeit
  • Seit mindestens 3 Jahren Besitz der Lenkberechtigung für die betreffenden Kraftfahrzeugklassen
  • Mindestens 3 Jahre Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen oder ein Jahr Lenkpraxis mit den entsprechenden Fahrzeugen und Absolvierung eines Lehrplanseminars
  • Keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
  • Reifeprüfung oder mindestens 5 Jahre Fahrlehrerpraxis (nur für Fahrschullehrerberechtigung)
  • Ausbildung

Zur Antragstellung bei der Behörde sind mitzubringen:

  • Kopien der Vorder- und zwei Kopien der Rückseite des Führerscheins

Zusätzlich für Fahrschullehrer:

Entweder erfolgreich bestandene Reifeprüfung oder mindestens fünf Jahre Fahrlehrerpraxis

  • Erforderliche Dokumente zur Antragstellung: Reifeprüfungszeugnis zur Einsichtnahme oder Dienstgeberbestätigung über die Praxis als Fahrlehrer in den letzten fünf Jahren

 

Antragstellung erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde.
Antragsformulare erhalten Sie in unserem Büro bei Kursstart.
Für in Wien wohnhafte Antragsteller:

MA65 – Rechtliche Verkehrsangelegenheiten

Ungargasse 33
1030 Wien

Sollte die Ausbildung in Wien erfolgen und der Kandidat in Wien zur Prüfung gehen wollen, obwohl er in einem der Bundesländer gemeldet ist, so müsste er bei seiner zuständigen Behörde einreichen und zur MA65 delegieren lassen.