- Ausbildung
Zur Antragstellung bei der Behörde sind mitzubringen:
- Kopien der Vorder- und zwei Kopien der Rückseite des Führerscheins
Zusätzlich für Fahrschullehrer:
Entweder erfolgreich bestandene Reifeprüfung oder mindestens fünf Jahre Fahrlehrerpraxis
- Erforderliche Dokumente zur Antragstellung: Reifeprüfungszeugnis zur Einsichtnahme oder Dienstgeberbestätigung über die Praxis als Fahrlehrer in den letzten fünf Jahren
Antragstellung erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde.
Antragsformulare erhalten Sie in unserem Büro bei Kursstart.
Für in Wien wohnhafte Antragsteller:
MA65 – Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
Ungargasse 33
1030 Wien
Sollte die Ausbildung in Wien erfolgen und der Kandidat in Wien zur Prüfung gehen wollen, obwohl er in einem der Bundesländer gemeldet ist, so müsste er bei seiner zuständigen Behörde einreichen und zur MA65 delegieren lassen.