Das Berufsbild des Fahrausbildners hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. In der heutigen Zeit ist der Fahrlehrer nicht nur ein Beifahrer mit Bremse.
Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer übernimmt wertvolle Aufgaben in der Wissensvermittlung und der Verkehrssinnbildung junger angehender Autofahrer.
Fahrlehrperson:
Der / die Fahrlehrer*in vermittelt dem Fahrschüler praktische Fertigkeiten am und im Fahrzeug. Als Ausbildende und Ansprechpersonen sind sie dafür verantwortlich, den Auszubildenden an das Thema Verkehr heranzuführen. Außerdem erarbeitet man in Fahrstunden sowohl eine partnerschaftliche als auch umweltfreundliche und umsichtige Fahrweise mit den Auszubildenen.
Fahrschullehrperson:
Zusätzlich zur Fahrlehrperson gibt es in Österreich auch die Ausbildung zu Fahrschullehrperson (ex Fahrschullehrer*in).
Dieser vermittelt im Rahmen des Theorieunterrichts die zum sicheren Fahren im Verkehr notwendigen theoretischen Kenntnisse. Fahrschullehrpersonen verfügen über eine umfassendere pädagogische und rhetorische Ausbildung.
Neben diesen Tätigkeiten erfüllt die Fahrschulllehrperson natürlich auch die Aufgaben als Fahrlehrperson und ist in der praktischen Ausbildung tätig.
ZIELE:
Ziel der Fahrlehrerausbildung ist es, die staatliche Lehrbefähigungsprüfung zu bestehen. Unsere Anwärter*innen sind nach dieser Ausbildung befähigt, selbstständig nach den Kriterien des Lehrplans nach § 64b KDV und der Anlage 10 den Unterricht vorzubereiten und zu erteilen. Sie sind durch diese Ausbildung befähigt, ihren Schülerinnen und Schülern die Unterrichtsmaterie verständlich und kundengerecht zu vermitteln.
Der Fahrschullehrpersonen verfügen über zusätzliche pädagogische Qualifikation und kann komplexere Erklärungen im Rahmen eines Theorieunterrichtes vorbereiten. Sie können außerdem unter Miteinbeziehung seines Publikums und mit Hilfe von Medieneinsatz, aufgebaut nach dem Lehrplan, didaktisch wertvoll vortragen.